Sonnwend- und Nutzfeuer
Feuer jeglicher Art (Brauchtumsfeuer, Verbrennen von Forst- bzw. Gartenabfällen, Lagerfeuer etc.) brauchen nicht mehr bei der örtlichen Feuerwehr, der Integrierten Leitstelle oder der Polizei angemeldet werden.Die genaue örtliche Zuordnung solcher Feuer bei evtl. Feuermeldungen ist sowieso kaum möglich und entbindet die Mitarbeiter der Einsatzleitstelle nicht von der Pflicht, der Meldung bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für ein Schadenfeuer nachzugehen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass ein tatsächliches Schadensfeuer irrtümlich für ein…