Am gestrigen Samstag hat sich ein Teil unserer Atemschutzgeräteträger getroffen und das Vorgehen bei einem Brand mit mehreren vermissten Person geübt.
Um den Status eines einsatztauglichen Atemschutzgeräteträgers zu haben, muss neben der medizinischen Tauglichkeit (G26/3) jährlich mindestens ein Einsatz oder eine Übung, eine UVV-Unterweisung sowie eine Übung in der Atemschutzübungsanlage absolviert werden.